
Kinder haben ein Recht auf Versorgung, Schutz und Mitsprache – das schreibt die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 fest, die fast alle Staaten der Welt ratifiziert haben. Kinder werden hier nicht als unmündige Wesen betrachtet, die der Verfügungsgewalt von Erwachsenen unterstehen. Vielmehr haben sie ein Recht darauf, ernst genommen und respektiert zu werden.
Auch der Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit ist in der UN-Konvention vorgesehen. Außerdem gibt es die Mindestalter-Konvention der ILO von 1973, wonach kein Kind arbeiten darf, solange es noch schulpflichtig beziehungsweise unter 15 Jahre alt ist. 1999 wurde die ILO-Konvention 182 verabschiedet, die den schlimmsten Formen von Kinderarbeit – darunter Versklavung, Zwangsarbeit, Kinderhandel und Prostitution – den Kampf ansagt.
In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert: Auch hier ist die Arbeit von Kindern oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, verboten. Möglich sind lediglich Ausnahmen für leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren. Die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen kann durch die Gewerbeaufsicht genehmigt werden.

Und selbst in den Ländern mit den meisten Kinderarbeitern gibt es nationale Gesetze, die diese Kinderarbeit eigentlich verbieten – wie etwa in Indien. Dort ist bereits seit 1976 das „Bonded Labour System“, also die Schuldknechtschaft verboten – allen befreiten Kindern wird eine Entschädigung garantiert.
Mit dem Child Labour Prohibition and Regulation Act wurde zehn Jahre später die Kinderarbeit in besonders gefährlichen und gesundheitsschädlichen Branchen – darunter in der Teppichindustrie – offiziell verboten. Inzwischen ist auch die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren in privaten Haushalten, im Hotelgewerbe und in der Gastronomie illegal. Indischen Kinderrechtsorganisationen geht das aber nicht weit genug. Sie fordern ein generelles Verbot, das auch Schluss macht mit der Kinderarbeit in Familienbetrieben, in der Landwirtschaft und im informellen Sektor.
Hinzu kommt: Bestehende Gesetze gegen Kinderarbeit werden in Indien – ebenso wie in Nepal und Pakistan - kaum umgesetzt und immer wieder in großem Stil unterlaufen.
Die im April in Deutschland in Kraft getretene Reform des deutschen Vergaberechts ist ebenfalls ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Kinderarbeit. Öffentliche Auftraggeber dürfen nun neben rein wirtschaftlichen auch explizit soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe eines Auftrages berücksichtigen. Behörden können so zum Beispiel Produkte und Dienstleitungen ablehnen, die mit Missachtung von Menschenrechten oder ausbeuterischer Kinderarbeit in Verbindung stehen, ohne Klagen fürchten zu müssen.